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Trojaner Locky verschlüsselt Ihre Dateien

„Sie haben eine ungelesene Mail“: Gefahren durch Trojaner „Locky“

Zur Zeit berichten viele Medien über die Ransomware Locky – auch Erpressungstrojaner oder Kryptotrojaner genannt. Doch was macht Locky tatsächlich? Wir klären auf und geben Ihnen Ratschläge in die Hand, wie Sie den Fängen des digitalen Raubritters entkommen.

Was genau ist der Trojaner Locky?

Einfallstor von Locky ist meistens das E-Mail Programm. Eine getarnte Rechnung soll Ihr Interesse wecken und Sie dazu animieren, den mit dem Trojaner versehenen Anhang zu öffnen. Es wird allerdings auch berichtet, dass der Trojaner Locky als angeblich eingescanntes Dokument eines Netzwerkdruckers auf das System gelangt.

In jedem Fall verschlüsselt der Trojaner nach dem Öffnen, ohne weiteres Zutun des Benutzers, im Hintergrund sämtliche erreichbaren Dateien. Darüber hinaus greift Locky auf alle dem Rechner bekannten Netzwerklaufwerke und Cloudspeicher zu und verschlüsselt auch dort alle Dateien. Den Befall erkennt man an der Dateiendung *.locky

Das perfide Vorgehen treibt der Trojaner auf die Spitze, indem er sämtliche angelegte Schattenkopien unwiederbringlich löscht. So ist es nicht möglich, zu einer sauberen Version einer Datei zurückzuspringen.

Sobald die befallenen Daten erfolgreich verschlüsselt sind, wird der Benutzer mit einem neuen Desktophintergrund begrüßt, welcher ihn auf seine Situation aufmerksam macht und eine Maßnahme zur Befreiung seiner Daten anbietet: Natürlich gegen Geld.

Hände hoch und Lösegeld zahlen?

Eines vorab: Wenn Locky einmal erfolgreich war, helfen auch die besten Tools nicht mehr, um anderweitig an die Daten heran zu kommen. In diesem Fall empfehlen wir, nicht auf die Geldforderung einzugehen. In solchen Fällen kann nie ausgeschlossen werden, dass der Erpresser seine Forderungen erhöhen wird.

Es ist ebenfalls nicht sichergestellt, dass die Daten tatsächlich entschlüsselt werden und sich der Trojaner Locky selbst deinstalliert. Letzteres könnte im ungünstigsten Fall bedeuten, dass der Erpresser Ihre Daten zu einem späteren Zeitpunkt erneut verschlüsselt und noch einmal Geld nachfordert.

Oder Gegenmaßnahmen ergreifen?

Mit einer guten Vorbereitung können Sie jedoch dafür sorgen, dass der fiese Trojaner erst gar nicht an Ihren PC oder gar Ihre Daten herankommt. Hierbei gibt es eine Reihe von Punkten, die man prüfen sollte:

  1. Gesundes Misstrauen gegenüber nicht stimmigen E-Mails: Was Sie nicht kennen, müssen Sie nicht unbedingt öffnen.
  2. Korrekte Einstellungen in Ihrem Office-Programm: Oder warum sollte Ihr Office den Trojaner für Sie automatisch ausführen?
  3. Nutzung von Antispam/Antivir-Programmen für Ihren Mailclient: So können Sie zumindest verhindern, dass Locky ein zu leichtes Spiel hat.
  4. Backups: Eine saubere, konsequente Backupstrategie im Voraus hilft, falls der Trojaner zuschlagen sollte.
  5. Rechtekonzept des Storage-Servers: Oder warum benötigt der Mitarbeiter am Empfang Zugriff auf die Daten der Buchhaltung?
  6. Rechtekonzept der Clientumgebung: Oder wofür benötigt der Mitarbeiter im Büro administrative Rechte?
  7. Absicherung des Storage-Servers gegen Dritte: Mit Brute-Force-Angriffen von verseuchten Rechnern versucht Locky auch Ihre Netzwerkfreigaben zu erreichen.
  8. Firewallkonfiguration: Isolierte Rechner können nicht mit der „Locky-Zentrale“ kommunizieren.
  9. Patchmanagement: Neuste Updates schließen Sicherheitslücken und minimieren somit Risiken.

Wenn Sie eine Sicherheitsberatung zu technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen für Ihr Unternehmen benötigen, können Sie sich gerne an das Team der kreITiv wenden.

Im kreITiv Blog stellen wir verschiedene Arten von VPNs vor

VPN-Tunnel – Ein sicherer Weg zum Fernzugriff

Wer in der heutigen Zeit von unterwegs, zu Hause, oder aus einer Filiale Zugriff auf Daten seines Unternehmens benötigt, kommt nicht daran vorbei, sich im Besonderen über das Thema IT-Sicherheit Gedanken zu machen.

Sichere Verbindungen dank VPN-Lösungen

Der wirksamte Schutz vor Einsicht und Änderung von Daten seitens Dritter ist eine gesicherte Verbindung zwischen den Endpunkten mittels einer Lösung via Virtual Private Network. Doch ist ein solches VPN nicht immer gleich VPN: Es gibt verschiedene Arten von gesicherten Verbindungen. Diese unterscheiden sich durch den Endpunkttyp, das angewandte Authentifizierungsverfahren, sowie durch Typ und Stärke ihrer Verschlüsselung.

I. Der Endpunkttyp

Es wird zunächst in die beiden Kategorien „Site“ und „End“ und damit zwei mögliche Verbindungen unterschieden: „Site-to-Site” und „End-to-Site“.

Als „Site“ wird ein ganzes Netzwerk bezeichnet. Endpunkttyp ist hier in der Regel der Internet-Router, die Internet-Firewall oder ein separater VPN-Router. Ein Benutzer kann intern auf die Ressourcen im Netzwerk zugreifen, muss keine eigene gesicherte Verbindung zu seinem Ziel aufbauen und bekommt von der verwendeten Technik im Grunde nichts mit. Nachteilig sind allerdings die – wenn auch vergleichsweise geringen – Kosten für die benötigte Hardware und natürlich die Standortabhängigkeit.

Beim „End“ spricht man von einem einzelnen Endpunkt bzw. einem Endgerät. Von diesem Gerät aus verbindet sich der angemeldete Benutzer manuell mit einem entfernten Netzwerk, also einer „Site“. Von Vorteil ist an dieser Stelle die ermöglichte Mobilität des Nutzers sowie der Kostenfaktor (auf dem zugreifenden Gerät muss lediglich eine VPN-Software eingerichtet werden). Ein Nachteil liegt in dem Umstand, dass der Benutzer diese Verbindung aktiv aufbauen und mit dafür der Bedienung der Software vertraut sein muss, um an Unternehmensdaten heranzukommen.

II. Das Authentifizierungsverfahren

Mittels VPN greifen Geräte aus der Ferne auf Unternehmensressourcen zu

Das VPN-Prinzip. Sicher und verlässlich auf Unternehmensressourcen zugreifen.
Bildquelle: Ludovic.ferre via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Das Authentifizierungsverfahren dient der Feststellung, ob wahlweise der anzumeldende Benutzer oder die Site derjenige ist, der er vorgibt zu sein. Verwendet werden hierfür ein Passwort (auch Pre-Shared-Key PSK) oder ein wesentlich sichereres Zertifikat.

Es sollte dafür Sorge getragen sein, dass auch die Authentifizierung selbst verschlüsselt erfolgt, damit nicht bereits an dieser Stelle ein Dritter in das System gelangen kann. Als unsicher gilt bspw. das unverschlüsselte Password Authentication Protocol PAP. Wir raten stattdessen zu einer Verwendung des Extensible Authentication Protocol EAP, das eine Verschlüsselung durch Erweiterungen erhält. Speziell EAP-TTLS und PEAP arbeiten bereits von Beginn der Verbindung an mit Verschlüsselungsalgorithmen und machen es Dritten damit extrem schwer, an die begehrten Anmeldedaten heranzukommen.

III. Der Verschlüsselungstyp

Letztendlich sind für die Sicherheit der Verbindung selbst nur noch der Verschlüsselungstyp und dessen Stärke verantwortlich.

Während ältere Verschlüsselungsverfahren wie PPTP („Point-to-Point-Tunneling-Protocol“, 1996 entwickelt) mittlerweile als unsicher gelten und daher nicht mehr verwendet werden sollten, gibt es mit SSL-VPN und IPsec zwei empfehlenswerte Alternativen, die den sicherheitstechnischen Anforderungen der heutigen Zeit gerecht werden..

SSL-VPN lässt sich als kleines kompatibles Pendant ansehen, das selbst hinter einer Firewall und einem eingeschränkt konfigurierten Internet-Router mit NAT („Network Address Translation“) noch lauffähig ist. Es baut auf dem Prinzip einer verschlüsselten Webseite auf und lässt sich daher nicht tunneln. Aus diesem Grund eignet sich SSL-VPN ausschließlich für End-to-Site-Verbindungen.

Mit IPsec lassen sich VPN-Verbindungen mit besonders hohen Anforderungen an die Sicherheit realisieren. Es handelt sich um eine Erweiterung des Internet-Protokolls und besteht aus den folgenden Grundsätzen:

  • Verschlüsselung
  • Kryptografischer Schutz der zu übertragenden Daten
  • Datenintegrität
  • Authentisierung des Absenders
  • Zugangskontrolle
  • Authentifizierung von Verschlüsselungs-Schlüsseln
  • Verwaltung von Verschlüsselungs-Schlüsseln

VPN als Maßnahme im Gesamtpaket der IT-Sicherheit

Eine VPN-Absicherung allein ist dabei ausdrücklich nicht als Garantie vor der Ausspähung von Daten zu verstehen. Es sollte als Maßnahme immer in ein abgestimmtes System zur IT-Sicherheit eingebettet sein.

Stehen auch Sie vor der Herausforderung, von unterschiedlichen Standorten sicher auf Ihre Unternehmensressourcen zugreifen zu müssen? Das Team der kreITiv berät Sie gern bei der Planung und Umsetzung eines individuellen IT-Konzepts.

Cloud Computing für kleinere Unternehmen

Cloud Computing – Sicherheit in der Wolke

Wie kostengünstig und sicher ist Cloud Computing für KMU?

Cloud ist in aller Munde. Was kleinere Unternehmen dabei beachten sollten, damit auch sie in den Genuss der Vorteile der verbrauchsabhängigen Nutzung externer IT-Infrastrukturen kommen, erklärt Rainer Witt, Geschäftsführer der kreITiv GmbH, im Gespräch mit dem Wirtschaftsjournal.

Wirtschaftsjournal: Welche Cloud-Lösungen sind in welchem Anwendungsfall sinnvoll?

Rainer Witt

Rainer Witt, Geschäftsführer der kreITiv GmbH

Witt: Das wohl bekannteste Beispiel ist der E-Mail-Dienst. Die wenigsten KMU nehmen den erhöhten Aufwand in Kauf und betreiben einen eigenen Mail- oder Exchangeserver. Die Komplexität und vor allem der Arbeitsaufwand, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Vereinfacht gesagt, vor allem bei komplexeren Anwendungen, bei welchen es auf Flexibilität und ortsunabhängigen Zugriff ankommt, sollte eher zu Cloud-Lösungen von etablierten Anbietern gegriffen werden. Auch bei seltenen Zugriffen oder erhöhtem Ressourcenverbrauch sind Anbieter mit nutzungsabhängigen Entgelten eine sehr gute Lösung.

WJ: Wann ist die private Cloud einer öffentlichen Cloud vorzuziehen?

Witt: Die private Cloud ist dann sinnvoll, wenn man die Nachteile der öffentlichen Cloud wie die eingeschränkte Netzbandbreite, Transparenz oder mangelnde Sicherheit und Kontrolle minimieren möchte. Durch den Betrieb im eigenen Rechenzentrum sinken die Sicherheitsrisiken beträchtlich. Der Hauptgrund ist aber, dass oft keine passende Cloudanwendung existiert und diese Businessanwendungen erst sehr aufwändig für den Einsatz in einer öffentlichen Cloud vorbereitet werden müssten. Mit der privaten Cloud können die Vorteile für das Unternehmen genutzt und vor allem effizient eingesetzt werden.

WJ: Wie sollte ein Cloud-Computing-Vertrag zwischen Anwender und IT-Dienstleister aussehen?

Witt: Wie bei jedem IT – Dienstleistungsvertrag kommt es auf eine detaillierte und klare Leistungsbeschreibung an, welche alle wesentlichen Ressourcen genau festhält. Darauf aufbauend sind die Service Level Agreements (SLA’s) wichtig, denn hier wird geregelt, welche Verfügbarkeit der Dienstleistungen zugesichert wird. Auch die Verfahren zur Fehlerbehebung mit Notfallplänen oder Entschädigungen im Ernstfall sollten hier festgehalten sein. Ebenso sollte der Vertrag eine passende Exit-Strategie aufweisen.
Speziell geklärt sein muss, welche Unternehmen die Daten anfassen, speichern und vor allem wo sie es tun. Denn Daten in der Cloud zu speichern, kann bedeuten, dass diese Daten quer in der Welt verstreut sind und sich Teile in Irland und andere sich in den USA befinden. Vor allem außerhalb der EU-Grenzen kann es sehr schnell mit der Abstimmung der örtlichen Gesetzgebung zu Problemen führen. Dies hat natürlich starke Auswirkungen auf den Datenschutz, denn in Deutschland ist jeder Nutzer von Cloud-Dienstleistungen selbst für den Schutz seiner ihm anvertrauten Daten verantwortlich, egal wo oder bei wem er diese lagert.

WJ: Was ist dabei genau zu beachten?

Witt: Das Unternehmen muss Authentizität, Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der Daten sicherstellen. Hier kommt es vor allem auf die sichere Verschlüsselung der Kommunikationswege, starke Authentifizierung des Benutzers und wenn möglich auch auf die verschlüsselte Ablage der Daten innerhalb des Cloud-Systems an. Da die Unternehmen selbst keinen direkten Einfluss auf die Sicherheitsprozesse und -mechanismen des Cloud-Anbieters haben, sollten die Unternehmen sich die Maßnahmen des Anbieters zur Informationssicherheit vorlegen lassen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt als Diskussionsgrundlage für den Dialog zwischen Anwendern und Anbietern ein Eckpunktepapier zu Verfügung, welches die Mindestanforderungen an beide Parteien klar benennt.

WJ: Wie müssen die Mitarbeiter auf die Nutzung von Cloud Computing vorbereitet werden?

Witt: Hier muss für eine höhere Sensibilisierung der Mitarbeiter beim Umgang mit den Daten gesorgt werden. Oft ist für den Mitarbeiter nicht ersichtlich, ob er gerade eine lokale Anwendung einsetzt oder eine Cloud-Anwendung nutzt und was dies für Konsequenzen mit sich bringt. Mitarbeiter müssen hier vor allem im Punkt Sicherheit geschult werden, damit sie zum Beispiel darauf achten, ob eine sichere und verschlüsselte Verbindung aktiv ist oder ob Zugangsdaten an dem verwendeten Endgerät leicht ausgespäht werden können. Hierzu sollten Unternehmensrichtlinien zum Umgang mit Cloud-Anwendungen geschaffen werden, um die Unternehmen selbst und deren Mitarbeitern vor Missbrauch oder Angriffen zu schützen.

Gespräch: Simone Pflug

Quelle: Wirtschaftsjournal